Die Eigentümerversammlung entscheidet sich für den wesentlich überteuerte Verwaltergebühr – geht das? Mit dieser Frage beschäftigte sich das LG Frankfurt/Main mit überraschendem Ergebnis.
„Bei einer Gemeinschaft, die in zehn Jahren 47 Berufungs- oder Beschwerdeverfahren produziert hat und die immer wieder nach kurzer Zeit verwalterlos wurde, ist es ermessensfehlerfrei einen professionellen Verwalter zu bestellen, der knapp doppelt so teuer angeboten hat wie andere Bewerber. Der günstigste Preis ist bei einer solchen Anlage nicht das entscheidende Kriterium, sondern vielmehr die Prognose, dass der gut dotierte Verwalter ungeachtet hohen Konfliktpotentials einer Anlage längere Zeit im Amt bleiben werden“ Auszugsweise aus LG München I, Beschluss vom 07.08.2019 – 1 S 4408/19
Noch immer ist der Preis einer Hausverwaltung das alles entscheidende Kriterium der Bestellung. Dabei bleiben die entscheidenden Argumente oft schlecht vergleichbar und unberücksichtigt: Profession, Mitarbeiterstruktur, Versicherungsschutz, Kompetenz und sehr gewichtig: Die Werterhaltung des Lebenskapitals Immobilie. Dem einen oder anderen verantwortungsvollen Eigentümer ist schon bewusst, dass es doch erhebliche Unterschiede geben muss in der Qualität.
Nur selten setzt sich dieses Denken aber durch – letztendlich wird dem augenscheinlich günstigsten Verwalter mit großer Wahrscheinlichkeit der Vorzug gewährt. Dabei stellt die Verwalterwahl eine gewichtige Entscheidung dar – geht es doch darum, das wertvolle Lebenskapital erhalten zu wissen. Nicht selten greift der neue Hausverwalter, der eigentlich Vermögensverwalter ist, auch auf enorme Geldwerte in Form von Rücklagen zu.
Gute Hausverwaltungsfirmen
©martin metzger
Fachreferent
Geschäftsführer Alpina Immowelten GmbH
Mitglied im Autorenteam Elzer-Fritsch-Meier WEG III. Auflage 2018
Vorstandsmitglied BVI (Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.)
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Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Eigentümerversammlung, Rundschreiben, Aushänge, Bewohnerinformationen, Mitarbeit bei Anwesenheit in der Wohnanlage, individuelle Leistungen wie Beratung und Information, Mitwirken bei Verkäufen von Wohneigentum/Teileigentum, Trinkwasserverordnung (Aushänge / Terminierung).
Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebots-/Preisspiegeln, Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen), Koordination und Erfüllung der Trinkwasserverordnung, Regelmäßige Teilnahme Feuerbeschauen, Einweisen und Einarbeiten von Hausmeister, Beschaffen öffentlich rechtlicher Genehmigungen, Abschluss von Wartungsverträgen (Aufzugswartung, Öltankwartung, Heizungswartung, Pumpenwartung, Wartung und Reinigung von Fettabscheidern, Wartung der Tiefgaragenlüftung, Wartung Tiefgaragentor mit Schließkraftmessung, Wartung/Inspektionen Bodenbeschichtungen Tiefgarage, Dachwartung, Wartung Lüftungsanlagen, Brandschutzwartung - Wartung Brandschutzeinrichtungen, Wartung Brandschutztüren, Wartung Rauchabzugsanlagen (RWA-Anlagen), Wartung Sprinkleranlagen, Feuerlöscherwartung, Blitzschutzwartung, Abschluss von Versicherungsverträgen (Gebäudeversicherung – Leitungswasser/Sturm/Hagel, Elementarschadenversicherung, Gewässerschutzversicherung, Glasbruchversicherung, Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung, Vermögenschadenhaftpflichtversicherung , etc.), Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Wasserschaden, Rohrbruch), einschließlich Unterstützung der Schadenbeseitigung durch Handwerker und Abrechnung mit der Versicherung, Vergaben/Überwachen von Instandsetzungsmaßnahmen/Instandhaltungsmaßen/Modernisierungen einschließlich Abrechnen, Beauftragen von Sachverständigen/Sonderfachleuten, Organisation der Verkehrssicherungspflichten der Eigentümer (Aufzugsanlagen, Baumbestand, Feuerlöschanlagen, Garagen- und Stellplatzverordnung, Gasinstallationen, kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster, Rauchwarnmelder, Räum- und Streupflicht, Schnee- und Eisbeseitigung, Spielplatz, Tankanlagen, TRBS 1201, TRGI 2008, TrinkwV), Kennen und Beachten von z.B. AGB, BGB, Wohnungseigentumsgesetz (WEG/WEMoG), Landesbauordnung, Betriebssicherungsverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Arbeitsschutzverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschließlich der Durchführungsbestimmungen, ENEV – neu: Gebäudeenergiegesetz (GEG), Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), Begleitung von Zuschussanträgen und anderen Fördermöglichkeiten (KFW-Förderung, BAFA-Förderung).
Korrespondenz mit Eigentümern, Verhandeln mit Behörden/Ämtern/kommunalen Stellen/Stadtwerken, Hausmeistern, Lieferanten, Energiedienstleistern, Interpretation/Auslegung Teilungserklärung inklusive Gemeinschaftsordnung, Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die die Hausordnung, Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft, Beraten von Eigentümern, Hausmeistern, Abschluss von Verträgen (Wartungsverträge, Versicherungsverträge, Dienstleistungsverträge, Lieferverträge, etc.), Terminabstimmung, Saalbestellung/Räumlichkeiten für Eigentümerversammlungen, Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen für Wohnungs-/Teileigentümerversammlungen, Erstellen der Beschlussniederschrift und Führen der Beschluss-Sammlung, Mitwirkung bei Volks-/Wohnraumzählungen (Zensus), Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Mediationsterminen, Hausgeld-klagen, Erteilen von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen, gewerbliche Nutzung), Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Eigentümergemeinschaft, Kennen und Beachten von WEG, BGB, HGB, BDSG, TrinkwV, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, Konkursordnung, ZPO, FGG, Insolvenzordnung, Nachbarschaftsrecht, Bundesdatenschutzgesetz, Erbringung und Ordnung der Nachweispflicht für Fort- und Weiterbildungen (Fach- und Sachkundenweis), Vernichtung von Altakten der Gemeinschaft.
Betriebskostenoptimierung, Verbuchen sämtlicher Geldeingänge/Geldausgänge, monatliche Sollstellung von Hausgeldbeiträgen, Bearbeiten von Lastschriftbuchungen (SEPA), Überwachen von Zahlungseingängen – Mahnwesen, Einleitung von Klagen bei Zahlungsrückstand, Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten, Rechnungskontrolle, Anweisen und Veranlassen von Zahlungen, Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschließlich Lohnbuchhaltung, Prüfung Sonder- oder Gemeinschaftseigentum – ggf. Weiterbelastung von Rechnungen an Sondereigentümer/Verursacher, Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenwirksame Leistungen, Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen, Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen, Veranlassen von Heizkostenabrechnungen, Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-/Stromverbrauch), Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommenssteuer-/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz, etc.
Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle), Belegprüfung, Vorbereitung der Eigentümerversammlungen, Ortstermine, Beiratsgespräche/Beiratssitzungen, Korrespondenz und Verträge, Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung, Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld.