AKTUELLE NEWS DES BVI
RUND UM DIE IMMOBILIENWIRTSCHAFT
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. bietet Ihnen aktuelle Nachrichten aus der Immobilienwirtschaft zum Thema Veranstaltungen, News, Pressemitteilungen und BGH-Urteile.
- 08.12.2023 (12:00–13:00) 84. BVI-Onlinetalk – EnSimiMaV und § 60 GEGam 1. Dezember 2023 um 09:50
Steffen Oberst berichtet aus seinen Erfahrungen in der Anbahnung und Umsetzung in Berliner Altbauten
- 18.01.2024–19.01.2024 Münsteraner Verwalterkonferenz 2024am 29. November 2023 um 08:26
Ort: Mövenpick Hotel Münster Aufgrund der hohen Nachfrage empfehlen wir Ihnen, ein Zimmer im Novotel Münster City oder im Hotel ibis Muenster City zu reservieren. Stichwort: BVI Münster 2024
- 28.11.2024–29.11.2024 Frankfurter Verwaltertage 2024am 1. November 2023 um 13:26
Ort: Crowne Plaza Frankfurt, Congress Hotel Kontaktdaten für die Zimmerreservierung:Tel. 040 600 808 170 E-Mail: reservation@cp-frankfurt.comStichwort: „BVI Service Gesellschaft mbH“ Nähere Informationen folgen.
- 12.09.2024 09:00–13.09.2024 14:00 Herbsttagung des BVI-Landesverbandes Westam 11. Oktober 2023 um 12:26
Ort: ATLANTIC Congress Hotel Essen Kontaktdaten für die Zimmerreservierung: Tel. 0201 94628812E-Mail: info@atlantic-essen.de Stichwort: BVI Herbsttagung Nähere Informationen folgen.
- 11.01.2024 (16:00–19:00) Stammtisch des Landesverbands Bayern zum Energiemarkt und zur Konsolidierungsstrategieam 11. Oktober 2023 um 07:58
Veranstaltungsort: 87527 Sonthofen
- BVI-Präsident Meier: Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen ist Sieg der Vernunftam 20. September 2023 um 14:21
Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, künftig auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen zuzulassen, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „Künftig sind neben Versammlungen in Präsenz und hybriden Versammlungen auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen erlaubt, vorausgesetzt, mindestens drei Viertel der anwesenden Wohnungseigentümer stimmen diesem Beschluss zu. Für diese Möglichkeit, moderne Kommunikationswege einzusetzen und damit die Arbeit der Verwalter zu erleichtern, haben wir als BVI geworben.
- BVI-Präsident Meier: Verwalter brauchen angemessene Vergütung für Management des Heizungsaustauschsam 6. September 2023 um 08:03
Zur geplanten Verabschiedung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 8. September 2023 durch den Deutschen Bundestag erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „An diesem Freitag will die Koalition im Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschieden. Das Ziel ist der Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung eines Gebäudes. Dabei kommt dem Verwalter eine wichtige Rolle zu: Er steht vor der äußerst komplexen Herausforderung, ein Konzept für die Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu erarbeiten und der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
- BVI-Präsident Meier: „Klarheit statt Kakophonie im Gebäudebereich – Energiewende gelingt nur mit in sich geschlossenem Gesamtkonzept!“am 22. August 2023 um 12:03
Zu den Einlassungen von Bundesbauministerin Klara Geywitz, angesichts steigender Baukosten auf die von der Koalition für 2025 vorgesehene Verschärfung der Dämmstandards für Neubauten zu verzichten, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „Die Forderungen der Bundesbauministerin stehen im offenen Widerspruch zum bisherigen Kurs der Regierungskoalition. Die Kakophonie, die sich bei SPD, Grünen und FDP schon bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gezeigt hat, wird damit nahtlos fortgesetzt. Mit diesem Sommertheater muss jetzt Schluss sein!
- BVI-Präsident Meier: Jetzt alle Formen der Nutzung von Photovoltaik als privilegierte Maßnahme im WEG verankern / Virtuelle Eigentümerversammlungen fördernam 6. Juni 2023 um 10:40
Zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Einbeziehung der Steckersolargeräte, sogenannter Balkonkraftwerke, in die privilegierten baulichen Maßnahmen nach § 20 WEG trägt der wachsenden Nachfrage und dem Wunsch der Wohnungseigentümer nach der stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien Rechnung. Angesichts der Bedeutung der Energiewende sollten jetzt im WEG nicht nur Balkonkraftwerke, sondern auch künftige Formen der Nutzung von Sonnenenergie und damit generell die Installation von Photovoltaik und erneuerbarer Energien im Wohnungseigentum als privilegierte Maßnahme berücksichtigt werden.
- BVI fordert Neuansatz für Gebäudeenergiegesetz / Verzögerung der Energiewende im WEG-Bestandam 24. Mai 2023 um 07:19
Zur Verschiebung der 1. Lesung des Entwurfs der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Dr. Klaus Nahlenz, Vizepräsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.: „Die Verschiebung der 1. Lesung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag auf unbestimmte Zeit ist Folge eines von Anfang an verfehlten Gesetzentwurfes des Bundeskabinetts. Dies lässt sich schon an drei Punkten festmachen: zu kurze Fristen, kaum machbare Finanzierung der Investitionen in neue Heizungstechnik und willkürliche Ausnahmeregelungen.
- BVI unterstützt echten Sachkundenachweis für WEG-Verwalteram 24. November 2021 um 17:32
Die künftigen Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP kündigen in ihrem am 24. November 2021 vorgestellten Koalitionsvertrag die Einführung eines echten Sachkundenachweises für WEG-Verwalter an.
- TKG-Novelle führt zu Mehrkosten und Planungsunsicherheitam 22. April 2021 um 10:00
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. erneuert anlässlich der heute im Bundestag verabschiedeten TKG-Novelle seine Kritik am Gesetz. Neben steigenden Gebühren für Mieter sowie einer nun folgenden Planungsunsicherheit für den Breitbandausbau, sind auch ein deutlicher Mehraufwand und damit höhere Kosten in der Verwaltungsbranche zu erwarten.
- Planungsunsicherheit und hohe Mehrkosten für Mieteram 28. Januar 2021 um 08:50
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. begrüßt die mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes verfolgten Ziele des raschen Glasfaserausbaus sowie des Rechts auf schnelles Internet. Die geplante Streichung der Umlagefähigkeit von Breitbandanschlüssen auf den Mieter führt jedoch zu großen Nachteilen – auf Mieter- und Verwalterseite.
- BVI ist begeistert über die Einführung des Sachkundenachweisesam 8. September 2020 um 11:55
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD ist sich einig: Eigentümer haben künftig einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Diese Qualitätsmaßnahme ist die Erfüllung der jahrelang zentralen Forderung des BVI nach einem verpflichtenden Sachkundenachweis. Die Streitpunkte rund um das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) sind nun ausgeräumt.
- BVI mit neuer Doppelspitzeam 11. August 2020 um 07:40
Sandra Lenzenhuber verlässt zum 15. September 2020 nach fünf erfolgreichen und innovativen Jahren die Geschäftsführung des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. Die Geschicke des Verbands und der BVI Service GmbH werden künftig von einer Doppelspitze gelenkt: Dr. Oliver Möllenstädt (links) und Dirk Lamprecht (rechts).
- BGH: Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz nach Auszugam 9. Dezember 2020 um 14:33
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 09.12. in zwei Verfahren entschieden, dass ein Mieter, der infolge einer Pflichtverletzung des Vermieters aus der Wohnung auszieht und keine neue Wohnung anmietet, sondern Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt, die zum Zwecke des Eigentumserwerbs angefallenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz vom Vermieter ersetzt verlangen kann.
- BGH: Kein Anspruch auf Rückzahlung von Abrechnungsspitze nach unwirksamer Jahresabrechnungam 20. August 2020 um 08:00
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Rückzahlung der Abrechnungsspitze einzelnen Wohnungseigentümern nicht zusteht, wenn die Jahresabrechnung ganz oder teilweise für ungültig erklärt wurde. Die einzelnen Wohnungseigentümer können die Erstellung einer korrigierten Abrechnung verlangen.
- BGH: Ansprüche des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnungam 9. Juli 2020 um 09:40
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in zwei Verfahren entschieden, dass ein Mieter, dem eine unrenovierte Wohnung als vertragsgemäß überlassen wurde und auf den die Schönheitsreparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden, vom Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangen kann, wenn eine wesentliche Verschlechterung des Dekorationszustandes eingetreten ist. Allerdings hat er sich in diesem Fall nach Treu und Glauben an den hierfür anfallenden Kosten (regelmäßig zur Hälfte) zu beteiligen, weil die Ausführung der Schönheitsreparaturen zu einer Verbesserung des vertragsgemäßen (unrenovierten) Dekorationszustands der Wohnung bei Mietbeginn führt.
- BGH: Lärmschutz bei Auswechslung des Teppichbodens durch Fliesenam 26. Juni 2020 um 07:58
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer, der in seiner Wohnung den Bodenbelag ausgetauscht hat (Fliesen statt Teppichboden), die Einhaltung der schall-schutztechnischen Mindestanforderungen nach der DIN 4109 auch dann verlangen kann, wenn die Trittschalldämmung des Gemeinschaftseigentums mangelhaft ist und ohne diesen Mangel der Trittschall den schallschutztechnischen Mindestanforderungen entspräche.
- BGH: Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Makler-Alleinauftragsam 28. Mai 2020 um 10:38
Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Immobilienmakler in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich ein auf sechs Monate befristeter Makleralleinauftrag erteilt werden kann, der sich automatisch um jeweils drei weitere Monate verlängert, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen gekündigt wird.