AKTUELLE NEWS
ZUM THEMA IMMOBILIEN
BVI-Verwalterinformation 11/20
WEG-Reform – Das ändert sich für ImmobilienverwalterEine Handlungsempfehlung des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Vereinfachte Veränderung der Kostenverteilung
Aktuelle Gesetzeslage (§ 16 ff. WEG)§ 16 Abs. 2 WEG sieht vor, dass die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach Miteigentumsanteilen verteilt werden. Seit der WEG-Novelle 2007 ist es möglich, den Verteilerschlüssel für Betriebs- und Verwaltungskosten mit einfacher Mehrheit zu verändern (§ 16 Abs. 3 WEG). Eine Veränderung der Kostenverteilung bei den Instandsetzungskosten ist grundsätzlich nur durch eine Vereinbarung möglich. Der § 16 Abs. 4 WEG, der eine Änderung von Instandsetzungskosten im Einzelfall erlaubt, hat sich als nicht praktikabel erwiesen. In der Regel wird der Gleichbehandlungsgrundsatz durchbrochen bzw. der allgemeine Kostenverteilerschlüssel unterwandert (BGH, V ZR 164/09; ZMR 2010, 866).
Geplante Änderung (§ 16 ff. WEG-E)Zukünftig können die Wohnungseigentümer für einzelne Kosten, bestimmte Arten von Kosten oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung - mit einfacher Mehrheit – beschließen, wobei ein solcher Beschluss nicht gegen ordnungsgemäße Verwaltung verstoßen darf.
Erleichterung von baulichen Veränderungen und deren Kosten
Aktuelle Gesetzeslage (§ 22 ff. WEG)Die aktuellen Vorschriften der Modernisierung (§ 22. Abs. 2 WEG) und baulichen Veränderung (§ 22 Abs. 1 WEG) führen in der Praxis zu vielen Streitigkeiten und Auslegungsproblemen. Darüber hinaus gibt es diverse Regelungslücken im Gesetz, gerade wenn ein Wohnungseigentümer selbständig eine bauliche Veränderung durchführen möchte.
Alle BVI-Verwalterinformation finden Sie hier:
News zum Thema Immobilien
Durch unsere Kooperation mit imeigentum.de erfahren Sie bei uns aktuelle News zum Thema Immobilien sowie Hausverwaltung und Vermietung.
- Deutscher Immobilienverwalter Kongress 2023: „Endlich die Leistungen der Verwalter für die Energiewende finanziell honorieren“am 8. Mai 2023 um 07:26
Unter dem Motto „Gemeinsam Chancen nutzen – der Aufbruch ins nächste Jahrzehnt“ diskutierte der BVI auf dem Deutschen Immobilienverwalter Kongress am 4. und 5. Mai 2023 in Berlin mit Fachreferenten und über 200 Teilnehmern über aktuelle Themen der Immobilienverwaltung. Im Mittelpunkt standen praxisorientierte Lösungen für die WEG-Verwaltung, juristische Fragen sowie die Klima- und Energiepolitik der Koalition und deren Auswirkungen auf den Gebäudesektor.
- Gebäudeenergiegesetz: BVI fordert politische Verlässlichkeit und Klarheit für Immobilienverwalteram 19. April 2023 um 10:10
Zu den heute vorgestellten Vorschlägen zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und der damit verbundenen Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung ab dem Jahr 2024 erklären Vorstand und Geschäftsführung des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.: „Der BVI lehnt den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in dieser Form ab. Die Fristen für den Austausch von Heizungen sind deutlich zu kurz und für Eigentümergemeinschaften nicht umsetzbar.
- BVI-Vorstandsmitglied Martin Metzger bei L’Immoam 7. Februar 2023 um 14:10
In L’Immo, dem Podcast von Haufe.Immobilien, sprach BVI-Vorstandsmitglied Martin Metzger mit „Immobilienwirtschaft“-Chefredakteur Dirk Labusch unter anderem über das Verhältnis von Verwaltern und Wohnungseigentümern.
- Gaspreisbremse: Kein Verwalteraufwand ohne Vergütung!am 3. November 2022 um 08:03
Zu den Vorschlägen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ und zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Einführung einer Gaspreisbremse und der damit verbundenen Informationspflicht zur Weitergabe der Entlastung bei den Heizkosten erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „Die Regelung für WEGs muss überdacht werden. Bei der Vielzahl der Aufgaben, die Verwalter in diesem Jahr schon geschultert haben, ist es kaum möglich, unter Berücksichtigung der formalrechtlichen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes die Anforderungen der Politik zu erfüllen.
- Gaspreisbremse: BVI fordert praxisnahe Lösung statt Bürokratie und zusätzlicher Pflichtenam 18. Oktober 2022 um 13:19
Zu den Beratungen der Bundesregierung über die Vorschläge der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „Miet- und WEG-Verwalter müssen innerhalb kürzester Zeit mit der Gaspreisbremse die fünfte gesetzliche Regelung kurzfristig umsetzen – nach Heizkostenverordnung, Grundsteuererklärung, Zensus und den Energieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnungen.