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Aktuelle News zur WEG-Reform – Das ändert sich für Immobilienverwalter

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BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. bietet Ihnen aktuelle Nachrichten aus der Immobilienwirtschaft

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BVI-Verwalterinformation 11/20

WEG-Reform – Das ändert sich für Immobilienverwalter

Eine Handlungsempfehlung des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.

Vereinfachte Veränderung der Kostenverteilung

Aktuelle Gesetzeslage (§ 16 ff. WEG)

§ 16 Abs. 2 WEG sieht vor, dass die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach Miteigentumsanteilen verteilt werden. Seit der WEG-Novelle 2007 ist es möglich, den Verteilerschlüssel für Betriebs- und Verwaltungskosten mit einfacher Mehrheit zu verändern (§ 16 Abs. 3 WEG). Eine Veränderung der Kostenverteilung bei den Instandsetzungskosten ist grundsätzlich nur durch eine Vereinbarung möglich. Der § 16 Abs. 4 WEG, der eine Änderung von Instandsetzungskosten im Einzelfall erlaubt, hat sich als nicht praktikabel erwiesen. In der Regel wird der Gleichbehandlungsgrundsatz durchbrochen bzw. der allgemeine Kostenverteilerschlüssel unterwandert (BGH, V ZR 164/09; ZMR 2010, 866).

Geplante Änderung (§ 16 ff. WEG-E)

Zukünftig können die Wohnungseigentümer für einzelne Kosten, bestimmte Arten von Kosten oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung - mit einfacher Mehrheit – beschließen, wobei ein solcher Beschluss nicht gegen ordnungsgemäße Verwaltung verstoßen darf.

Erleichterung von baulichen Veränderungen und deren Kosten

Aktuelle Gesetzeslage (§ 22 ff. WEG)

Die aktuellen Vorschriften der Modernisierung (§ 22. Abs. 2 WEG) und baulichen Veränderung (§ 22 Abs. 1 WEG) führen in der Praxis zu vielen Streitigkeiten und Auslegungsproblemen. Darüber hinaus gibt es diverse Regelungslücken im Gesetz, gerade wenn ein Wohnungseigentümer selbständig eine bauliche Veränderung durchführen möchte.

Alle BVI-Verwalterinformation finden Sie hier:

News zum Thema Immobilien

Durch unsere Kooperation mit imeigentum.de erfahren Sie bei uns aktuelle News zum Thema Immobilien sowie Hausverwaltung und Vermietung.

  • „Selbst die Mittelschicht kann sich die energetische Sanierung ihres Wohnungseigentums kaum leisten“
    am 26. Februar 2024 um 08:42

    Geht es nach der Bundesregierung, sollen Deutschlands Bestandsgebäude in Zukunft deutlich effizienter werden. Das betrifft auch einen Großteil der rund 10 Millionen Eigentumswohnungen. Doch genau hier fehle es an geeigneten Fördermöglichkeiten, kritisiert der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., dessen Mitglieder rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen betreuen. Auf den Münchner Verwaltertagen am 23. und 24. Februar 2024 forderte der Verband ein gesondertes Förderprogramm, das die komplexe Beschlussfassung und die Kostenlast in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) berücksichtigt.

  • Keine Energiewende ohne den WEG-Verwalter!
    am 7. Februar 2024 um 08:53

    Dr. Klaus Nahlenz, Vizepräsident des BVI, betont Schlüsselrolle der Immobilienverwaltung in der Klimaschutzdebatte Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind zentrale Anliegen unserer Gesellschaft. Dr. Klaus Nahlenz, Vizepräsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V., unterstreicht die maßgebliche Rolle der WEG-Verwalter in der Umsetzung lokaler Klimaschutzmaßnahmen und betont, dass ohne ihre Beteiligung die Energiewende nicht erfolgreich sein kann.

  • BVI-Präsident Meier: Energiewende bei 10 Millionen Eigentumswohnungen so nicht machbar
    am 19. Januar 2024 um 10:00

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende voranzubringen, insbesondere in Bestandsgebäuden, in denen sich rund 10 Millionen Eigentumswohnungen befinden. „Doch das GEG ist so, wie es jetzt beschlossen ist, in der Praxis nicht umsetzbar“, kritisiert der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., dessen Mitglieder mit rund 15 Prozent einen beträchtlichen Teil der Eigentumswohnungen in Deutschland betreuen. Auf der Münsteraner Verwalterkonferenz am 18. und 19. Januar 2024 forderte der Verband, das Gesetz für Bestandsgebäude vorerst auf Eis zu legen und so zu überarbeiten, dass es praktikabel sei.

  • BVI-Präsident Meier: Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen ist Sieg der Vernunft
    am 20. September 2023 um 14:21

    Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, künftig auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen zuzulassen, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „Künftig sind neben Versammlungen in Präsenz und hybriden Versammlungen auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen erlaubt, vorausgesetzt, mindestens drei Viertel der anwesenden Wohnungseigentümer stimmen diesem Beschluss zu. Für diese Möglichkeit, moderne Kommunikationswege einzusetzen und damit die Arbeit der Verwalter zu erleichtern, haben wir als BVI geworben.

  • BVI-Präsident Meier: Verwalter brauchen angemessene Vergütung für Management des Heizungsaustauschs
    am 6. September 2023 um 08:03

    Zur geplanten Verabschiedung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 8. September 2023 durch den Deutschen Bundestag erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „An diesem Freitag will die Koalition im Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschieden. Das Ziel ist der Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung eines Gebäudes. Dabei kommt dem Verwalter eine wichtige Rolle zu: Er steht vor der äußerst komplexen Herausforderung, ein Konzept für die Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu erarbeiten und der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.