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ZUM THEMA IMMOBILIEN
BVI-Verwalterinformation 11/20
WEG-Reform – Das ändert sich für ImmobilienverwalterEine Handlungsempfehlung des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Vereinfachte Veränderung der Kostenverteilung
Aktuelle Gesetzeslage (§ 16 ff. WEG)§ 16 Abs. 2 WEG sieht vor, dass die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach Miteigentumsanteilen verteilt werden. Seit der WEG-Novelle 2007 ist es möglich, den Verteilerschlüssel für Betriebs- und Verwaltungskosten mit einfacher Mehrheit zu verändern (§ 16 Abs. 3 WEG). Eine Veränderung der Kostenverteilung bei den Instandsetzungskosten ist grundsätzlich nur durch eine Vereinbarung möglich. Der § 16 Abs. 4 WEG, der eine Änderung von Instandsetzungskosten im Einzelfall erlaubt, hat sich als nicht praktikabel erwiesen. In der Regel wird der Gleichbehandlungsgrundsatz durchbrochen bzw. der allgemeine Kostenverteilerschlüssel unterwandert (BGH, V ZR 164/09; ZMR 2010, 866).
Geplante Änderung (§ 16 ff. WEG-E)Zukünftig können die Wohnungseigentümer für einzelne Kosten, bestimmte Arten von Kosten oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung - mit einfacher Mehrheit – beschließen, wobei ein solcher Beschluss nicht gegen ordnungsgemäße Verwaltung verstoßen darf.
Erleichterung von baulichen Veränderungen und deren Kosten
Aktuelle Gesetzeslage (§ 22 ff. WEG)Die aktuellen Vorschriften der Modernisierung (§ 22. Abs. 2 WEG) und baulichen Veränderung (§ 22 Abs. 1 WEG) führen in der Praxis zu vielen Streitigkeiten und Auslegungsproblemen. Darüber hinaus gibt es diverse Regelungslücken im Gesetz, gerade wenn ein Wohnungseigentümer selbständig eine bauliche Veränderung durchführen möchte.
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News zum Thema Immobilien
Durch unsere Kooperation mit imeigentum.de erfahren Sie bei uns aktuelle News zum Thema Immobilien sowie Hausverwaltung und Vermietung.
- BVI-Präsident Meier: Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen ist Sieg der Vernunftam 20. September 2023 um 14:21
Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, künftig auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen zuzulassen, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „Künftig sind neben Versammlungen in Präsenz und hybriden Versammlungen auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen erlaubt, vorausgesetzt, mindestens drei Viertel der anwesenden Wohnungseigentümer stimmen diesem Beschluss zu. Für diese Möglichkeit, moderne Kommunikationswege einzusetzen und damit die Arbeit der Verwalter zu erleichtern, haben wir als BVI geworben.
- BVI-Präsident Meier: Verwalter brauchen angemessene Vergütung für Management des Heizungsaustauschsam 6. September 2023 um 08:03
Zur geplanten Verabschiedung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 8. September 2023 durch den Deutschen Bundestag erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „An diesem Freitag will die Koalition im Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschieden. Das Ziel ist der Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung eines Gebäudes. Dabei kommt dem Verwalter eine wichtige Rolle zu: Er steht vor der äußerst komplexen Herausforderung, ein Konzept für die Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu erarbeiten und der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
- BVI-Präsident Meier: „Klarheit statt Kakophonie im Gebäudebereich – Energiewende gelingt nur mit in sich geschlossenem Gesamtkonzept!“am 22. August 2023 um 12:03
Zu den Einlassungen von Bundesbauministerin Klara Geywitz, angesichts steigender Baukosten auf die von der Koalition für 2025 vorgesehene Verschärfung der Dämmstandards für Neubauten zu verzichten, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „Die Forderungen der Bundesbauministerin stehen im offenen Widerspruch zum bisherigen Kurs der Regierungskoalition. Die Kakophonie, die sich bei SPD, Grünen und FDP schon bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gezeigt hat, wird damit nahtlos fortgesetzt. Mit diesem Sommertheater muss jetzt Schluss sein!
- BVI-Präsident Meier: Jetzt alle Formen der Nutzung von Photovoltaik als privilegierte Maßnahme im WEG verankern / Virtuelle Eigentümerversammlungen fördernam 6. Juni 2023 um 10:40
Zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Einbeziehung der Steckersolargeräte, sogenannter Balkonkraftwerke, in die privilegierten baulichen Maßnahmen nach § 20 WEG trägt der wachsenden Nachfrage und dem Wunsch der Wohnungseigentümer nach der stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien Rechnung. Angesichts der Bedeutung der Energiewende sollten jetzt im WEG nicht nur Balkonkraftwerke, sondern auch künftige Formen der Nutzung von Sonnenenergie und damit generell die Installation von Photovoltaik und erneuerbarer Energien im Wohnungseigentum als privilegierte Maßnahme berücksichtigt werden.
- BVI fordert Neuansatz für Gebäudeenergiegesetz / Verzögerung der Energiewende im WEG-Bestandam 24. Mai 2023 um 07:19
Zur Verschiebung der 1. Lesung des Entwurfs der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Dr. Klaus Nahlenz, Vizepräsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.: „Die Verschiebung der 1. Lesung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag auf unbestimmte Zeit ist Folge eines von Anfang an verfehlten Gesetzentwurfes des Bundeskabinetts. Dies lässt sich schon an drei Punkten festmachen: zu kurze Fristen, kaum machbare Finanzierung der Investitionen in neue Heizungstechnik und willkürliche Ausnahmeregelungen.