Wohnungseigentumsrecht Vergleichsangebote: „Drei Vergleichsangebote bei Vorauswahl durch Beirat und Verwalter notwendig?“
„Drei Vergleichsangebote sind entbehrlich, wenn der Preisspiegel eines Architekten vorliegt und Beirat sowie Verwalter aus den vorliegenden Vergleichsangeboten eine Auswahl vornehmen“. AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 15.04.2020 – 539 C 16/18
In der Versammlung beschließen die Eigentümer, einen Architekten zu beauftragen, über die unbestritten notwendige Sanierung des 1956 errichteten Daches einen Vergabevorschlag mit Kostenaufstellung zu unterbreiten. In einer Folgeversammlung beschließen die Wohnungseigentümer über die konkrete Ausführung nebst Finanzierung. Auf der Versammlung lagen nur 3 von mehreren Vergleichsangeboten vorliegend. Mit der Einladung ist allen Eigentümern ein Preisspiegel des Architekten versandt worden. Die Eigentümer folgen der Empfehlung des Architekten und des Beirats für eine von diesen favorisierte Ausführung. Dagegen geht der Kläger vor.
Der Beschluss entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Die Notwendigkeit der Sanierung war unbestritten. Die Entscheidung der Gemeinschaft ist auch durch einen Preisspiegel und einer Vorauswahl durch den Beirat und den Architekten ausreichend vorbereitet. Das vermeintliche Gebot der 3 Vergleichsangebote sei ohnehin abzulehnen, weil die Wohnungseigentümer – anders als im öffentlichen Vergaberecht – ohnehin nicht verpflichtet sind, das billigste oder preisgünstigste Angebot anzunehmen.
Die Entscheidung macht die Schwierigkeit anschaulich, komplexe Bauvorhaben und ihre Finanzierung für eine Entscheidung der Gemeinschaft so vorzubereiten, dass die Wohnungseigentümer einerseits ausreichend informiert sind und andererseits eine Entscheidung nicht an Detailaspekten scheitert. Die Entscheidungsfindung widerspricht nicht allein deshalb ordnungsgemäßer Verwaltung, weil drei direkt vergleichbare Angebote nicht vorlagen. Entscheidungen über die fachgerechte Sanierung erfordern fachlichen Rat, also die Hinzuziehung eines Architekten oder Bauingenieurs, der Lösungsalternativen und voraussichtliche Kosten ermittelt. Bei Vergleichsangeboten bestehen Probleme: Diese müssen die gleiche Lösungsmöglichkeit betreffen. Stellen Vergleichsangebote verschiedene Lösungsmöglichkeiten vor, ergibt sich aus ihnen gerade nicht, wer das preisgünstigste Angebot abgegeben hat. Schließlich: Welcher Handwerker macht sich kostenlos die Mühe, umfangreiche Angebote für einen „schwierigen“ Auftraggeber wie Eigentümergemeinschaften (Zitat VorsRiLG Dr. Johannes Hogenschurz, Köln) mit dem Wunsch nach Kostenobergrenzen vorzulegen?
@martinmetzger
Fachreferent
Mitglied im Autorenteam Elzer-Fritsch-Meier, WEG III. Auflage 2018
Vorstandsmitglied BVI (Verband der Immobilienfachverwalter Deutschland)
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Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Eigentümerversammlung, Rundschreiben, Aushänge, Bewohnerinformationen, Mitarbeit bei Anwesenheit in der Wohnanlage, individuelle Leistungen wie Beratung und Information, Mitwirken bei Verkäufen von Wohneigentum/Teileigentum, Trinkwasserverordnung (Aushänge / Terminierung).
Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebots-/Preisspiegeln, Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen), Koordination und Erfüllung der Trinkwasserverordnung, Regelmäßige Teilnahme Feuerbeschauen, Einweisen und Einarbeiten von Hausmeister, Beschaffen öffentlich rechtlicher Genehmigungen, Abschluss von Wartungsverträgen (Aufzugswartung, Öltankwartung, Heizungswartung, Pumpenwartung, Wartung und Reinigung von Fettabscheidern, Wartung der Tiefgaragenlüftung, Wartung Tiefgaragentor mit Schließkraftmessung, Wartung/Inspektionen Bodenbeschichtungen Tiefgarage, Dachwartung, Wartung Lüftungsanlagen, Brandschutzwartung - Wartung Brandschutzeinrichtungen, Wartung Brandschutztüren, Wartung Rauchabzugsanlagen (RWA-Anlagen), Wartung Sprinkleranlagen, Feuerlöscherwartung, Blitzschutzwartung, Abschluss von Versicherungsverträgen (Gebäudeversicherung – Leitungswasser/Sturm/Hagel, Elementarschadenversicherung, Gewässerschutzversicherung, Glasbruchversicherung, Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung, Vermögenschadenhaftpflichtversicherung , etc.), Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Wasserschaden, Rohrbruch), einschließlich Unterstützung der Schadenbeseitigung durch Handwerker und Abrechnung mit der Versicherung, Vergaben/Überwachen von Instandsetzungsmaßnahmen/Instandhaltungsmaßen/Modernisierungen einschließlich Abrechnen, Beauftragen von Sachverständigen/Sonderfachleuten, Organisation der Verkehrssicherungspflichten der Eigentümer (Aufzugsanlagen, Baumbestand, Feuerlöschanlagen, Garagen- und Stellplatzverordnung, Gasinstallationen, kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster, Rauchwarnmelder, Räum- und Streupflicht, Schnee- und Eisbeseitigung, Spielplatz, Tankanlagen, TRBS 1201, TRGI 2008, TrinkwV), Kennen und Beachten von z.B. AGB, BGB, Wohnungseigentumsgesetz (WEG/WEMoG), Landesbauordnung, Betriebssicherungsverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Arbeitsschutzverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschließlich der Durchführungsbestimmungen, ENEV – neu: Gebäudeenergiegesetz (GEG), Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), Begleitung von Zuschussanträgen und anderen Fördermöglichkeiten (KFW-Förderung, BAFA-Förderung).
Korrespondenz mit Eigentümern, Verhandeln mit Behörden/Ämtern/kommunalen Stellen/Stadtwerken, Hausmeistern, Lieferanten, Energiedienstleistern, Interpretation/Auslegung Teilungserklärung inklusive Gemeinschaftsordnung, Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die die Hausordnung, Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft, Beraten von Eigentümern, Hausmeistern, Abschluss von Verträgen (Wartungsverträge, Versicherungsverträge, Dienstleistungsverträge, Lieferverträge, etc.), Terminabstimmung, Saalbestellung/Räumlichkeiten für Eigentümerversammlungen, Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen für Wohnungs-/Teileigentümerversammlungen, Erstellen der Beschlussniederschrift und Führen der Beschluss-Sammlung, Mitwirkung bei Volks-/Wohnraumzählungen (Zensus), Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Mediationsterminen, Hausgeld-klagen, Erteilen von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen, gewerbliche Nutzung), Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Eigentümergemeinschaft, Kennen und Beachten von WEG, BGB, HGB, BDSG, TrinkwV, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, Konkursordnung, ZPO, FGG, Insolvenzordnung, Nachbarschaftsrecht, Bundesdatenschutzgesetz, Erbringung und Ordnung der Nachweispflicht für Fort- und Weiterbildungen (Fach- und Sachkundenweis), Vernichtung von Altakten der Gemeinschaft.
Betriebskostenoptimierung, Verbuchen sämtlicher Geldeingänge/Geldausgänge, monatliche Sollstellung von Hausgeldbeiträgen, Bearbeiten von Lastschriftbuchungen (SEPA), Überwachen von Zahlungseingängen – Mahnwesen, Einleitung von Klagen bei Zahlungsrückstand, Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten, Rechnungskontrolle, Anweisen und Veranlassen von Zahlungen, Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschließlich Lohnbuchhaltung, Prüfung Sonder- oder Gemeinschaftseigentum – ggf. Weiterbelastung von Rechnungen an Sondereigentümer/Verursacher, Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenwirksame Leistungen, Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen, Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen, Veranlassen von Heizkostenabrechnungen, Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-/Stromverbrauch), Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommenssteuer-/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz, etc.
Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle), Belegprüfung, Vorbereitung der Eigentümerversammlungen, Ortstermine, Beiratsgespräche/Beiratssitzungen, Korrespondenz und Verträge, Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung, Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld.